Egal ob Auto, Motorrad, Anhänger oder Mofa – wir begleiten dich Schritt für Schritt und sorgen für eine professionelle Ausbildung.
Erlaubt das Führen von Autos (PKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und bis zu acht Sitzplätzen, sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg oder mehr , wenn das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigt.
Mit der Klasse B78 dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung sind nicht gestattet.
Die Voraussetzung für B197 ist eine Ausbildungskombination aus Automatik- und Schaltfahrzeug. Du musst mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen absolvieren und danach eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen bestehen. Die praktische Prüfung legst du dann auf einem Automatikfahrzeug ab, aber dank der Schlüsselzahl 197 darfst du anschließend auch Schaltwagen fahren
Zusätzliche Prüfung erforderlich. Kombination bis 7.000 kg Gesamtmasse.
Ermöglicht das Fahren von PKW ab 17 Jahren in Begleitung einer benannten Person. Voraussetzungen für die Begleitperson: Mindestalter: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Fahrerlaubnis: Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder BE oder Klasse 3) sein. Punkte in Flensburg: Die Begleitperson darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben. Eintragung in die Prüfungsbescheinigung: Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Verantwortung: Die Begleitperson ist während der Fahrt Ansprechpartner und soll dem Fahranfänger bei Bedarf Rat und Hinweise geben
Keine Prüfung notwendig, aber eine Fahrerschulung.
Ab 15. Jahren und nur bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig.
Erlaubt sind:
– Krafträder (z. B. Fahrräder mit Hilfsmotor)
– zweirädrige Fahrzeuge wie Mofa oder Roller
– dreirädrige Krafträder (Minitrikes)
– vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Minicars)
Technische Begrenzungen:
– Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
– Hubraum: max. 50 ccm
– Motorleistung: max. 4 kW
Ausbildung:
– mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Min.)
– Anzahl der Fahrstunden abhängig von der persönlichen Begabung
Ab 16. Jahren.
Erlaubt sind:
– Krafträder bis 11 kW
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
– Hubraum: max. 125 ccm
Ausbildung:
– Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
– Bei Vorbesitz reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden
Sonderfahrten (je 45 Minuten):
– 5 × Überland
– 4 × Autobahn
– 3 × Nacht / Dämmerung
Ab 18. Jahren.
Erlaubt sind:
– Motorleistung: max. 35 kW / 48 PS
– Bei Drosselung: Ausgangsleistung höchstens 70 kW
Ausbildung:
– Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Sonderfahrten (je 45 Minuten):
– 5 × Überland
– 4 × Autobahn
– 3 × Nacht / Dämmerung
Hinweis:
– Bei Vorbesitz verringern sich die erforderlichen Theoriestunden und Sonderfahrten
Erlaubt sind:
– Alle Krafträder
Mindestalter:
– 24 Jahre (Direkteinstieg)
– 20 Jahre (mit mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Ausbildung:
– Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Sonderfahrten (je 45 Minuten):
– 5 × Überland
– 4 × Autobahn
– 3 × Nacht / Dämmerung
Hinweis:
– Bei Vorbesitz verringern sich die erforderlichen Theoriestunden und Sonderfahrten
Voraussetzungen:
– Mindestens 25 Jahre
– Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
– Gültig nur in Deutschland
– Keine Prüfung erforderlich
Erlaubt sind:
– Hubraum: max. 125 ccm
– Leistung: max. 11 kW / 15 PS
Ausbildung:
– 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
– 5 Fahrstunden (je 90 Minuten)
Termine:
– Begrenzte Teilnehmerzahl
– Theorie an den ersten zwei Donnerstagen im Monat
– Fahrstunden nach Absprache
Erlaubt sind:
– Pkw mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
– Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
Mindestalter:
– Ab 17 Jahren (bei Teilnahme am BF17)
Ausbildung:
– Keine theoretische Ausbildung, keine Theorieprüfung
– Sonderfahrten (je 45 Minuten): 3 × Überland, 1 × Autobahn, 1 × Beleuchtungsfahrt
Technische Begrenzungen:
– Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
– Hubraum: max. 50 ccm
Ausbildung:
– Mindestens 6 Doppelstunden Theorieunterricht (je 90 Minuten)
– Fahrstunden abhängig von der persönlichen Begabung
Hinweis:
– Keine praktische Prüfung erforderlich
– Kein Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs notwendig